Jahresabschlüsse

Das erstellen von Jahresabschlüssen geschieht bei uns unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben. Mit Hinblick auf die steuerverschärfenden Gegesetzgebungen
drifften dabei das Steuerrecht und das Handelsrecht immer weiter auseinander und erfordern die Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung fällt dabei immer mehr einer Optimierungsentscheidung zu Grunde, welche auf der einen Seite die wirtschaftliche Stärke darstellen soll, auf der anderen Seite
eine so weit möglich niedrige Steuerbelastung schaffen soll. Bei dieser komplexen Aufgabe unterstüzen wie Sie. Hier profitieren unsere Mandanten von unseren über Jahrzente aufgebauten Erfahrungen.

Ein wesentlicher Bestandteil der von aus ausgefertigten Jahresabschlüsse besteht in den Bescheinigungen. Je nach Ausmass der im Bereich der Jahresabschlusserstellung arrangierten
Prüfungshandlungen werden die entsprechenden Bescheinigungen verfasst. Banken fordern häufig Jahresabschlüsse und Plausibilitätsverurteilungen. Die Reichweite hier geht von einer einfachen Bescheinigung bis zu Dokumenten die in der Ausfertigung einem Bestätigungsvermerk nahekommen.

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